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ReefRider Discovery
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Vorgestellt auf der Boot 2008 im Düsseldorf
Batterieverordnung

Hinweis gem. § 12 S. 2 BattV (Batterieverordnung)

Wir sind gemäß den Regelungen der Batterieverordnung verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass gebrauchte Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind dazu verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).

Sie sind als Verbraucher gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können Ihre Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Gerne können Sie die von uns vertriebenen Batterien und Akkumulatoren auch an uns zurücksenden. Falls Sie von der zuletzt genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, schicken Sie die Batterien/Akkus bitte ausreichend frankiert an:

ReefRider.de
Uhlandstrasse 24
58675 Hemer
Germany

 

Bitte beachten Sie, dass die Versandkosten werden von uns nicht erstattet werden. Im Übrigen erfolgt die Rücknahme durch uns jedoch kostenfrei.

Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden nachstehend abgebildeten Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen.

In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.

batterieverordnung.gif

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